0172 2789490 Bei Havarie­fällen außer­halb der Dienstzeiten.

Achtung - Nicht vergessen: Jährliche Meldefrist für den Stand des Gießwasserzählers ist der 28.02.

Sehr geehrte Damen und Herren,

voraussichtlich im März 2025 werden die Abwassergebührenbescheide (Abrechnungen für 2024 und Festsetzung Vorauszahlungen 2025) verschickt.

Beachten Sie dabei die Meldefrist für die Gießwassermengen zum 28.02.2025.

Übermitteln Sie uns bitte innerhalb der zuvor genannten Meldefrist den aktuellen Stand des Gießwasserzählers ausschließlich via Online-Antragsformular. Dieses finden sie unter folgendem Link: Online-Antragsformular Gießwasserabsetzung

Achtung - die Übermittlung per Fax ist nicht möglich.

Zu auftretenden Fragen stehen wir Ihnen zu den Geschäftszeiten des AZV gern zur Verfügung.

Diese News wurde am Dienstag, 29. Oktober 2024 um 15:19 Uhr veröffentlicht.

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