Bekanntmachung
Mit dem Beschluss der Verbandsversammlung am 11.01.2024, Nr. 317/82/2024, wurde die 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung des AZV „Espenhain“ beschlossen und im verbandseigenen Amtsblatt Nr. 02/2024 veröffentlicht. Mit dem Beschluss wurde die Satzung inhaltlich und im Bereich der Abwassergebühren geändert. Zum 01.01.2024 gelten damit folgende neue Abwassergebühren:
- Schmutzwasserentsorgung im Vollanschluss - § 9 Abs. 1 GebS: 4,43 €/m³
- Niederschlagswasserentsorgung - § 9 Abs. 2 GebS: 0,86 €/m³
- Fäkalschlammentsorgung aus abflusslosen Gruben und KKA - § 9 Abs. 3 GebS: 46,06 €/m³
- Schmutzwasserentsorgung im Teilanschluss - § 9 Abs. 4 GebS: 1,24 €/m³
- Überwachung der Wartung mech. KKA und abflussloser Gruben - § 9 Abs. 5 GebS: 14,89 €/Stck.
- Überwachung der Wartung biolog. KKA - § 9 Abs. 6 GebS: 18,18 € p.a.
- Entsorgung sonstigen Wassers in Niederschlagswasserkanäle - § 9 Abs. 7 GebS: 2,03 €/m³
- Fäkalschlammentsorgung außerhalb d. Tourenplanes – § 9 Abs. 8 GebS: 58,56 €/m³
Borna, 15.01.2024
Berndt
Verbandsvorsitzender
Diese News wurde am Montag, 05. Februar 2024 um 09:22 Uhr veröffentlicht.