Antrag
Erlaubnisschein für Erdarbeiten
Ich nehme zur Kenntnis, dass
- eine Bearbeitung des Antrages erst bei Vorliegen vollständiger Unterlagen und Angaben
erfolgt - die Bestätigung der gesicherten Erschließung – keine Einleitgenehmigung nach § 13 AbwS
darstellt. Sie ist vor Baubeginn beim AZV „Espenhain“ gesondert einzuholen. - bei Entwässerungsangelegenheiten, die auf eine Gewässernutzung (Grund- und
Fließgewässer) abzielen, die Entscheidungen des Abwasserentsorgers nicht den etwaigen
Regelungs- und Genehmigungsbedarf der Unteren Wasserbehörde ersetzt.
Wenn Sie beim Ausfüllen dieses Antrages Hilfe benötigen oder Fragen haben, rufen Sie uns an. Bitte füllen Sie diesen Fragebogen gewissenhaft aus um die (zeitnahe) Bearbeitung Ihres Antrages sicherzustellen.