0172 2789490 Bei Havariefällen außerhalb der Dienstzeiten.
Hinweis: In jedem Fall sind die Abschnitt 1 und 3 auszufüllen, der Abschnitt 2 hingegen nur, wenn zutreffend.
Im Folgenden wird vereinfacht die Bezeichnung „Betrieb“ für Industrie-, Handels- und Handwerksbetriebe, öffentliche Einrichtungen, Schulen, Praxen etc. verwendet. Bitte wählen Sie bei Wahlmöglichkeiten die für Sie zutreffenden Punkte an. Unzutreffende Fragestellungen lassen Sie bitte unkommentiert.
Falls abweichend von Hauptbetriebsstätte.
Liegt für die Ausübung der gewerblichen Tätigkeit eine wasserrechtliche Genehmigung/Erlaubnis der zuständigen Wasserbehörde zur Abwasserableitung vor?