Antrag
Abmeldung Grundstückseigentum
Achtung: Eine Abmeldung kann nur dann vorgenommen werden, wenn der Eigentumsübergang tatsächlich erfolgt ist. Der Eigentumsübergang ist erst dann vollzogen, wenn die Grundbuchumschreibung (Eintragung der neuen Eigentümer) erfolgt ist.
Bitte fügen Sie zum Nachweis des erfolgten Eigentumsübergangs des Grundstücks eine Kopie des vom Grundbuch zugesandten Grundbuchauszugs dieser Abmeldung bei.